Schilddrüsenchirurgie

Eine Schilddrüsenoperation ist dann notwendig, wenn

  • eine medikamentös nicht behandelbare Überfunktion der Schilddrüse vorliegt,
  • ein „autonomer“ Knoten mit nicht unterdrückbarer Überfunktion besteht (so genannter „heißer“ Knoten, ein in der Szintigraphie mehrspeicherndes Areal),
  • ein Knoten oder eine Zyste mit Unterfunktion besteht („kalter“ Knoten, ein in der Szintigraphie minderspeicherndes Areal ; eventuell mit bestehendem Krebsverdacht),
  • ein bereits nachgewiesener bösartiger Knoten vorliegt.
  • Auch bei Verdrängung oder Einengung der Luftröhre durch eine sehr große Struma (Kropf) besteht die Indikation zur Operation.

Bei dem Eingriff werden ein oder beide Schilddrüsen-Lappen zur Gänze oder teilweise entfernt, je nach Diagnose. Besteht der Verdacht auf einen bösartigen Knoten, so wird während der Operation das Präparat zur pathologisch-mikroskopischen Untersuchung eingeschickt (Schnellschnittuntersuchung) und entsprechend der Diagnose die Halslymphknoten ein-, oder beidseitig mitentfernt (Risikoadaptierte Lymphadenektomie).

Der Eingriff wird routinemäßig mit der Lupenbrille durchgeführt, um den Stimmbandnerv (Nervus laryngeus recurrens) darzustellen und entsprechend schonen zu können.
Falls aufgrund besonderer Umstände erforderlich, kann mittels einer speziellen Mess-Sonde während des Eingriffs die Funktion des Stimmbandnervs überprüft werden, um eine Schädigung, die zu vorübergehender oder dauerhafter Heiserkeit führen könnte, zu vermeiden.

Die Einnahme von Schilddrüsen-Hormonen nach der Operation ist nötig, um einem neuerlichen Wachstum vorzubeugen oder um die Funktion der Schilddrüse vollständig zu ersetzen.

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Schilddrüse